Energiefreundliche Heizmethoden und Änderungen im GEG Januar 2025
In der heutigen Zeit spielt der verantwortungsvolle Umgang mit Energie sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich eine immer wichtigere Rolle. Gerade bei Immobilien ist die Wahl der richtigen Heizmethode entscheidend, um den Energieverbrauch zu senken und die Umwelt zu schonen.
Die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die im Januar 2025 in Kraft traten, unterstreichen die Bedeutung eines nachhaltigen Energiekonzepts und bringen weitreichende Neuerungen mit sich.
Energiefreundliche Heizmethoden
Zu den energiesparenden Heizmethoden gehören insbesondere Systeme, die erneuerbare Energien nutzen. Hier einige der gängigsten Varianten:
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Wärmepumpen: Diese Geräte nutzen Umweltwärme aus der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich und wandeln sie in Nutzwärme um. Sie sind sehr effizient und können in Kombination mit Fußbodenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern besonders wirtschaftlich betrieben werden.
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Solarthermie: Solaranlagen auf Dächern nutzen die Energie der Sonnenstrahlen, um Wasser zu erhitzen, das dann dem Heizsystem oder der Warmwasserversorgung zugeführt wird. Diese Methode ist besonders umweltfreundlich und kostengünstig.
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Biomasseheizungen: Bei Biomasseheizungen werden organische Stoffe wie Holzpellets, Hackschnitzel oder andere Pflanzenreste verbrannt. Diese Rohstoffe sind nachwachsend und CO₂-neutral, weshalb Biomasseheizungen eine nachhaltige Alternative darstellen.
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Hybridheizungen: Diese Systeme kombinieren verschiedene Heizmethoden, z. B. eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung, um die Vorteile der einzelnen Technologien zu nutzen und den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu minimieren.
Änderungen im GEG seit Januar 2025
Mit Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Januar 2025 wurden deutliche Verschärfungen für Heizungsanlagen festgelegt:
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Verbot von reinen Öl- und Gasheizungen: Ab 2025 dürfen keine neuen Heizungen mehr installiert werden, die ausschließlich mit Öl oder Gas betrieben werden. Neue Heizungen müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Dies soll den Übergang zu nachhaltigeren Methoden beschleunigen und den CO₂-Ausstoß reduzieren.
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Nutzung von Solarenergie: Alle geneigten Dachflächen sollen künftig für die Nutzung von Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten wird die Nutzung von Solarenergie verpflichtend. Auch private Neubauten sollen nach Möglichkeit mit Solaranlagen ausgestattet werden, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen.
Zukünftige Änderungen und politische Unsicherheiten

Die politische Entwicklung hat einen großen Einfluss auf die Heizungsvorschriften, da die Umsetzung dieser Maßnahmen auch von den politischen Rahmenbedingungen abhängt.
Die CDU hat angekündigt, im Falle eines Regierungswechsels nach den Neuwahlen im Februar 2025 eine grundlegend andere Linie zu verfolgen.
Geplante Änderungen der CDU:
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Technologieoffener Ansatz: Statt strikter Vorgaben für erneuerbare Energien sollen Hausbesitzer die Freiheit haben, zwischen verschiedenen Heiztechnologien wie Wärmepumpen, Solarthermie, Wärmenetzen oder modifizierten Gasheizungen zu wählen.
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Staatliche Förderungen: Die finanziellen Belastungen beim Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme sollen durch staatliche Förderungen und ein sozial abgefedertes CO2-Preissystem ohne starre Fristen und Verbote abgemildert werden.
Diese geplanten Änderungen sind jedoch noch nicht beschlossen und hängen vom Ausgang der Neuwahlen ab.
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Die Wahl des richtigen Heizsystems ist eine komplexe Entscheidung, die sowohl aus energetischer als auch aus finanzieller Sicht gut geplant sein will. Als qualifizierte und erfahrene MarktWert-Makler® und ImmoSchaden-Bewerter® stehen wir von Kollmannsberger Immobilien Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite. Wir beraten Sie individuell und transparent, um gemeinsam die passende Lösung für Ihre Immobilie zu finden.
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